Rule 40 besagt gemäß Olympic Charter vom 17. Juli 2020: „Teilnehmer, Offizielle und andere Mitglieder der jeweiligen olympischen Mannschaften, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, können gestatten, dass Details zu ihrer Person sowie Namen, Bilder oder sportliche Leistungen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des IOC Executive Board, für Werbezwecke während der Olympischen Spiele verwendet werden.“
Rule 40 dient u.a. dem Schutz der vertraglichen Exklusivrechte der olympischen Sponsoren des IOC sowie der Sponsoren der Nationalen Olympischen Komitees und des Ausrichters der Spiele. Um die regelmäßige Veranstaltung der Olympischen Spiele sicherzustellen, soll verhindert werden, dass durch Werbemaßnahmen, die nicht-olympische Sponsoren mit Teilnehmern der Olympischen Spiele machen, die Wertschätzung der Olympischen Spiele in unlauterer Weise ausgenutzt wird, ohne dass der betreffende Sponsor hierzu einen finanziellen Beitrag geleistet hat (sog. Ambush-Marketing).
Für Mitglieder des Team Deutschland gelten die Beschränkungen, die sich aus den Key Principles und sonstigen IOC-Regeln zu Rule 40 ergeben, für alle Werbemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich des Leitfadens fallen, aber nur eingeschränkt unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Dafür müssen Deine Werbemaßnahmen bestimmte Zulässigkeitskriterien erfüllen.
Der DOSB-Leitfaden gilt bis zum Abschluss der Olympischen Spiele 2026 (= Ende der frozen period) für alle Werbemaßnahmen von Athleten und anderen Mitgliedern des Team Deutschland mit einem eigenen Sponsor („Individualwerbung“), die auf Deutschland zielen und nicht über das deutschsprachige Ausland (Schweiz, Österreich) hinauswirken und somit nicht Teil einer internationalen Werbekampagne dieses Sponsors sind.